Info Barrierefreiheit
Erklärung zur BarrierefreiheitDiese Erklärung zur Barrierefreiheit (Stand: 09.02.2024) gilt für die aktuell im Internet erreichbare Version dieser Website unter: Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 sind wir bemüht, unsere Websites und mobilen Anwendungen im Einklang mit den Bestimmungen des Behindertengleichstellungsgesetzes des Bundes (BGG) sowie der Barrierefreien-Informationstechnik-Verordnung (BITV 2.0) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen. Stand der Vereinbarkeit mit den AnforderungenDie Anforderungen der Barrierefreiheit ergeben sich aus §§ 3 Absätze 1 bis 4 und 4 der BITV 2.0, die auf der Grundlage von § 12d BGG erlassen wurde. Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer am 25.08.2020 durchgeführten Selbstbewertung. Aufgrund der Überprüfung ist die Website mit den zuvor genannten Anforderungen nicht barrierefrei. Welche Teile sind nicht barrierefrei?
AusblickWir arbeiten an den notwendigen Prozessen, die Informationen der Berufsgenossenschaft Handel und Warenlogistik in Bezug auf die digitale Barrierefreiheit fortlaufend weiter zu verbessern. Barriere melden! Feedback zur BarrierefreiheitSie möchten uns bestehende Barrieren mitteilen oder Informationen zur Umsetzung der Barrierefreiheit erfragen? Dann können Sie sich gerne bei uns melden. Direkt zum Kontaktformular: https://www.bghw.de/barriere-melden Berufsgenossenschaft Handel und WarenlogistikM5, 7 68161 Mannheim E-Mail: barrierefreiheit@bghw.de SchlichtungsverfahrenBeim Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen gibt es eine Schlichtungsstelle gemäß § 16 BGG. Die Schlichtungsstelle hat die Aufgabe, Konflikte zwischen Menschen mit Behinderungen und öffentlichen Stellen des Bundes zu lösen. Sie können die Schlichtungsstelle einschalten, wenn Sie mit den Antworten aus der oben genannten Kontaktmöglichkeit nicht zufrieden sind. Dabei geht es nicht darum, Gewinner oder Verlierer zu finden. Vielmehr ist es das Ziel, mit Hilfe der Schlichtungsstelle gemeinsam und außergerichtlich eine Lösung für ein Problem zu finden. Das Schlichtungsverfahren ist kostenlos. Sie benötigen keinen Rechtsbeistand. Auf der Internetseite der Schlichtungsstelle finden Sie alle Informationen zum Schlichtungsverfahren. Dort können Sie nachlesen, wie ein Schlichtungsverfahren abläuft und wie Sie den Antrag auf Schlichtung stellen. Den Antrag können Sie auch in Leichter Sprache oder in Deutscher Gebärdensprache stellen. Schlichtungsstelle nach dem Behindertengleichstellungsgesetzbei dem Beauftragten der Bundesregierung für die Belange von Menschen mit Behinderungen Mauerstraße 53 10117 Berlin Telefon: 030 18 527-2805 Fax: 030 18 527-2901 E-Mail: info@schlichtungsstelle-bgg.de Internet: www.schlichtungsstelle-bgg.de |